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Kurs 6: H&B für Fortgeschrittene
Nur noch wenige Schritte - Gymnastikkurs
Kursbeschreibung
Leiden Sie unter Kopf- und/oder Rückenschmerzen? Bewegung und Dehnung können da helfen. Hierbei werden Verspannungen in der Muskulatur gelöst und damit verbundene Reizungen der Schmerzsensoren aufgelöst. In 80 Prozent aller Fälle sind Rückenschmerzen nicht auf strukturelle Veränderungen zurückzuführen sondern muskulär bedingt. Dass Bewegung gegen Schmerzen hilft, ist wissenschaftlich erwiesen. So können ihre Schmerzen beeinflusst werden, unter anderem durch richtig ausgeführte Bewegungen.
Diesem Ansatz geht ein Kurs beim Viernheimer Lauftreff nach. Auf dem Programm steht Gymnastik für den Rücken.
In kleinen Gruppen werden Bewegungsabläufe bewusst gemacht, Zusammenhänge erklärt und rückengerechtes Alltagsverhalten vermittelt.Entspannungsübungen runden die Stunde ab und fördern das allgemeine Wohlbefinden.
Der Kurs ist für Jedermann in allen Altersgruppen offen. Eine Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht notwendig.
Bei allen Angeboten auf dieser Seiten handelt es sich um Präventionskurse nach §20 SGB V. Dies sind spezielle Kurse und Maßnahmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert und bezuschusst werden. Diese Kurse werden nach Prüfung aller geforderten Qualitätsrichtlinen von der Zentralstelle für Prävention (ZPP) auf Antrag zertifiziert und vom DOSB mit dem mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet.
Jeder Kursteilnehmer muss mit der Kursgebühr erstmal in Vorlage gehen. Bei regelmäßiger Teilnahme erhält er am Kursende eine Teilnahmebescheinigung, die er seiner Krankenkasse zur Erstattung der Kursgebühren vorlegen kann.
Die Kursgebühren werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Je nach Kasse beträgt der Zuschuss mindestens 80 %, manche Kassen übernehmen auch die gesamten Gebühren. So ist gewährleistet, dass bei einer Bezuschussung von 80 % der Eigenanteil lediglich Euro 1,90 je Übungsstunde beträgt.
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen jedes Jahr 2 Kurse gem. §20 SGB V, auch aus dem gleichen Handlungsfeld.
Wie hoch der jeweilige Zuschussbetrag ist kann man hier nach lesen:










